Verfahrensvoraussetzung

Verfahrensvoraussetzungen (auch Prozessvoraussetzungen genannt) sind wesentliche objektive Bedingungen, die vorliegen müssen, damit ein Verfahren vor einem Gericht durchgeführt werden darf.

Sie gibt es in allen Verfahrensarten und sind grundsätzlich in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Besonderheiten bestehen im Zivilprozess).

Beispiele:

  • Die geltende Gerichtsbarkeit (für Deutschland §§ 18 ff. GVG) muss gegeben sein, damit ein Verfahren durchgeführt werden kann.
  • Die Beteiligten müssen parteifähig sein.
  • Im Strafverfahren muss für manche Straftatbestände ein Strafantrag des Geschädigten oder Antragsberechtigten gestellt werden.
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