Verfassung des Kantons Basel-Stadt
Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt beschreibt die rechtliche Grundordnung des schweizerischen Kantons Basel-Stadt. Als Kantonsverfassung legt sie das Fundament des kantonalen Staats- und Verwaltungsrechts. Die heute gültige Verfassung datiert vom 23. März 2005 und trat am 13. Juli 2006 in Kraft.
Nachdem sich Basel von der Herrschaft des Fürstbischofs befreit hatte, bildete die Stadt eine Republik, der es gelang, Untertanengebiete in ihren Besitz zu bringen. Die Entscheidungsgewalt lag zunächst bei dem von Adligen und Patriziern dominierten Kleinen Rat, ab 1691 beim Grossen Rat, in dem hauptsächlich die Zünfte das Sagen hatten. Während der Zeit der Helvetischen Republik bildete der Kanton Basel eine reine Verwaltungseinheit und erhielt erst 1803 mit der Mediationsakte eine eigene Kantonsverfassung. Die früheren Untertanengebiete erkämpften in der Basler Kantonstrennung ihre Selbständigkeit und bildeten ab 1833 den Kanton Basel-Landschaft. Der gleichzeitig entstandene Kanton Basel-Stadt behielt seinen vorrevolutionären Staatsaufbau vorerst bei. Die Verfassung von 1875 brachte grundlegende Änderungen, die zu einem grossen Teil bis heute nachwirken.