Verfassung für den Eidgenössischen Stand Appenzell Innerrhoden

Die Verfassung für den Eidgenössischen Stand Appenzell Innerrhoden beschreibt die rechtliche Grundordnung des schweizerischen Kantons Appenzell Innerrhoden. Als Kantonsverfassung legt sie das Fundament des kantonalen Staats- und Verwaltungsrechts. Die heute gültige Verfassung datiert vom 24. November 1872 und trat am 27. April 1873 in Kraft.

In Appenzell Innerrhoden formte sich die direkte Demokratie im 19. Jahrhundert mit dem Ausbau der Volksrechte auf der Staatsebene (Landsgemeinde) und der Konkretisierung der Volkssouveränität. Der politische Umsturz an der Landsgemeinde von 1828 war ein Vorläufer der europaweiten Juli-Revolutionen von 1830. Die urdemokratische Form der Landsgemeinde und die modernen demokratischen Elemente in der Verfassung von 1829 wirkten als Vorbild für die demokratischen Bewegungen und die weitere Entwicklung der direkten Demokratie in den anderen Kantonen und auf Bundesebene. Innerrhoden war der erste Kanton, der die Einzelinitiative einführte. Später verhielt sich Innerrhoden jedoch sehr konservativ. So wurde das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene erst 1990 eingeführt.

Am 28. April 2024 stimmte die Landsgemeinde deutlich einer totalrevidierten Verfassung zu. Sie wird voraussichtlich 2027 in Kraft treten.

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