Verfassung für die Stadt Bremerhaven
Die Verfassung für die Stadt Bremerhaven stammt vom 4. November 1947 und besteht derzeit in einer Neufassung vom 3. Dezember 2015. Aufgrund ihrer Verfassung wird die Stadt, auch im Vergleich mit den Regelungen für Gemeinden im übrigen Deutschland, oftmals als „freieste Gemeinde“ Deutschlands bezeichnet.
Basisdaten | |
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Titel: | Verfassung für die Stadt Bremerhaven |
Abkürzung: | VerfBrhv |
Art: | Ortsgesetz |
Geltungsbereich: | Bremerhaven |
Erlassen aufgrund von: | Art. 145 BremLV |
Rechtsmaterie: | Kommunalrecht |
Ursprüngliche Fassung vom: | 4. November 1947 (Brem.GBl. S. 243) |
Inkrafttreten am: | 1. Februar 1948 |
Letzte Neufassung vom: | 3. Dezember 2015 (Brem.GBl. 2015, 670) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. Januar 2016 |
Weblink: | Text der Verfassung |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Da das Land Bremen über keine Gemeindeordnung verfügt und die Bremerhavener Verfassung somit auf Ortsrecht in Form einer Satzung fußt, ist diese Freiheit eingeschränkt: Die Verfassung darf höherrangigem Landes- oder Bundesrecht nicht zuwiderlaufen, andernfalls wären die betroffenen Bestimmungen unwirksam. Weiterhin existieren Regelungen zur Kommunalaufsicht durch das Land Bremen, die rechtlich jedoch nicht verbindlich sind.
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