Verfassungs-Überleitungsgesetz

Als Verfassungs-Überleitungsgesetz werden in Österreich zwei Verfassungsgesetze bezeichnet, die 1945 von der Provisorischen Staatsregierung Renner vor der Konstituierung des Parlaments der Zweiten Republik erlassen wurden, um – der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 entsprechend – der Absicht zur Wiedereinsetzung der österreichischen Verfassung Rechnung zu tragen und das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 sowie das weitere Bundesverfassungsrecht in der Fassung von 1933 wieder in Kraft zu setzen.

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