Verfassungsdurchbrechung

Verfassungsdurchbrechung beschreibt die Praxis, ein Gesetz in Kraft treten zu lassen, das mit der Verfassung des betreffenden Staates nicht zu vereinbaren ist. Gerechtfertigt wird dies mit der Begründung, dass das Gesetz im Parlament eine qualifizierte Mehrheit erhalten habe, dieselbe, mit der man die Verfassung auch wörtlich hätte ändern können.

Peter Badura beschreibt als Verfassungsdurchbrechung, dass ein Gesetz mit qualifizierter Mehrheit in Verfassungsrang erhoben wird, ohne jedoch den Wortlaut der Verfassung dahingehend zu ändern, dass die Unvereinbarkeit aufgehoben würde. Damit wird die verfassungsgerichtliche Kontrolle des Gesetzes verhindert. Der Begriff wurde unter anderem von Erwin Jacobi und Carl Schmitt geprägt. Wegen der möglichen Aushöhlung der Verfassung durch Ausnahmegesetze hat das bundesdeutsche Grundgesetz von 1949 Verfassungsänderungen gem. Art. 79 Abs. 1 Satz 1 GG nur erlaubt, wenn dadurch der Verfassungstext ausdrücklich geändert wird.

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