Vergesellschaftung (Wirtschaft)

Eine Vergesellschaftung ist ein in der Weimarer Verfassung und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erwähnter Rechtsbegriff, welcher die Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter und Unternehmen in eine Form von Gemeineigentum oder Gemeinwirtschaft beschreibt.

Derzeit wird insbesondere debattiert, ob und wie der Wechsel einer Rechtsform von Unternehmen zu einem weniger privatnützigen, sozialorientierten Wirtschaften führen kann. Dabei stehen Vorschläge zur Debatte, welche zur Überführung von Eigentum auf Enteignungen und Entschädigungen zurückgreifen. Ein Vorschlag zur Einführung einer neuen Rechtsform als Angebot für interessierte Unternehmer wird ebenfalls teils als ein Weg zu einer stärkeren Vergesellschaftung wahrgenommen.

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