Verhörprotokoll
Verhörprotokolle sind Niederschriften von Verhören Beschuldigter oder von Zeugen, die im Rahmen eines Prozesses – bei einem Strafverfahren auch in dessen Voruntersuchung – angefertigt werden.
Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 sind in Deutschland sowohl der Begriff Verhör als auch entsprechende Methoden ungebräuchlich und wurden durch die Vernehmung ersetzt.
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