Verkündungstermin
Als Verkündungstermin wird ein in einem Gerichtsverfahren eigens zur Verkündung einer Entscheidung anberaumter Gerichtstermin bezeichnet. Die Entscheidung ist in der Regel ein Urteil, kann jedoch auch eine andere Entscheidung, etwa ein Beschluss sein. Durch die Anberaumung eines Verkündungstermins soll dem Gericht die Möglichkeit gegeben werden, insbesondere in schwierigen Fällen, die Entscheidung in Ruhe und ohne übermäßigen Zeitdruck abzufassen.
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