Verkehrshelfer
In Deutschland sind Verkehrshelfer Bürger, die in der Regel ehrenamtlich in bestimmten Verkehrssituationen den Verkehrsteilnehmern helfend zur Seite stehen. Sie nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr, dürfen also keine Sperrungen oder Verkehrsregelungen vornehmen. Sie sind durch das Verkehrszeichen 356 mit identischer Bezeichnung in die StVO § 42 (Richtzeichen) eingegliedert.
Der Vorgänger, das Verkehrszeichen „Schülerlotse“ mit derselben Ordnungsziffer, wurde in „Verkehrshelfer“ umbenannt, da es in Deutschland die Rechtsgrundlage für eine größere Vielfalt von engagierten Helfern im Straßenverkehr zulässt. So werden neben der Hilfe bei der Fahrbahnquerung für Schüler (die „klassischen“ Schülerlotsen) Verkehrshelfer auch bei Großveranstaltungen zur Zuleitung auf Parkplätze oder zur Information über Umleitungen eingesetzt.