Verkehrsordnungswidrigkeit

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi) ist ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit (OWi). Die VOWi ist ein Verkehrsverstoß, der im Unterschied zu einer Verkehrsstraftat nur mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird. Diese Unterscheidung gibt es für die Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 1969 mit Inkrafttreten des „Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes“.

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