Verkehrssicherheit

Verkehrssicherheit bezeichnet in der Verkehrswissenschaft die Abwesenheit von unvertretbaren Risiken und Gefahren bei der Ortsveränderung von Personen oder Sachgütern (sogenannte Verkehrsobjekte), die beispielsweise in Verkehrsmitteln unter Einbezug der Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsorganisation transportiert werden. Es handelt sich dabei (im Gegensatz zum maßnahmenbezogenen Verkehrssicherungswesen) um einen Oberbegriff, der grundsätzlich für alle Verkehrszweige Gültigkeit hat, häufig jedoch auf die Sicherheit im Straßenverkehr reduziert wird.

In Deutschland besteht für jeden, der einen Verkehr duldet bzw. eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die aus § 823 BGB hergeleitete Verkehrssicherungspflicht.

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