Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht ist ein Bereich innerhalb des Verkehrsrechts. Es umfasst vor allem das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Für beide Bereiche gelten die grundsätzlichen Regeln des Schadensersatzrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts allerdings mit einigen verkehrsrechtlichen Besonderheiten. Im weiteren Sinne werden auch die Verkehrssicherungspflicht und das Reiseverkehrsrecht (unter dem Begriff Reisevertrag) dem Zivilverkehrsrecht als Sonderteilgebiete zugeordnet.
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