Verleihung (Bergbau)

Die Verleihung, auch Beleihung, Belehnung oder Bestätigung, nach französischem Bergrecht auch Concession, genannt, ist ein hoheitlicher Akt, den im Bergbau das Bergamt durchführt. Der Begriff als solcher stammt noch aus dem alten Bergrecht. Bei der Verleihung wird dem Muter das Bergwerkseigentum verliehen. Dadurch erhält der Muter das Recht, sich die Mineralien und Bodenschätze im verliehenen Grubenfeld anzueignen. Durch die Verleihung wird in der Regel ein zeitlich unbegrenztes Recht zur Gewinnung des jeweiligen Bodenschatzes im verliehenen Feld zugesprochen. Gleichzeitig wird durch die Verleihung dem Grundeigentümer das Verfügungsrecht über diese Bodenschätze entzogen.

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