Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach § 171 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.
In der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2008 insgesamt 1.761 und 2009 insgesamt 1.810 Delikte nach § 171 StGB gezählt.
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