Vermögensverzeichnis
Das Vermögensverzeichnis ist ein Dokument, in das die Angaben aufgenommen werden, welche der Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) zu machen hat, wenn er eine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder eine Vermögensübersicht nach § 153 InsO abzugeben hat. Es ist weder mit dem Schuldnerverzeichnis noch mit dem Vermögensverzeichnis des Vormundes oder Betreuers nach § § 1802 BGB identisch. Die gesetzlichen Regelungen über das Vermögensverzeichnis sind durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung mit Wirkung vom 1. Januar 2013 geändert worden.
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