Vermögenssorge
Vermögenssorge bezeichnet die Verwaltung des Vermögens einer Person durch eine hierzu vertraute Person. Die Vermögenssorge ist Bestandteil der elterlichen Sorge, aber auch Vormünder und rechtliche Betreuer tragen, sofern ihnen dieser Aufgabenkreis übertragen wurde, die Sorge über das Vermögen des Mündels bzw. des Betreuten.
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