Richtlinie 2007/46/EG

Die Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, kurz auch [EU-/EG-]Typ[en]genehmigungsrichtlinie genannt, regelt die EU-Typgenehmigungssystem genannte gemeinsame Vorgehensweise zur Typgenehmigung der meisten Kategorien der Straßenfahrzeuge im europäischen Wirtschaftsraum.


Verordnung (EU) 2018/858

Titel: Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG
Inkrafttreten: 1. September 2020
Ersetzt: Richtlinie 2007/46/EG
In nationales Recht
umzusetzen bis:
2018–2026
Fundstelle: ABl. L 151 vom 14. Juni 2018, S. 1–218
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Richtlinie 2007/46/EG (Rahmenrichtlinie)

Titel: Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Typgenehmigungsrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Datum des Rechtsakts: 5. September 2007
Veröffentlichungsdatum: 9. Oktober 2007
Letzte Änderung durch: u. a. insb. Verordnung (EU) Nr. 678/2011 für die EG-Fahrzeugklassen
In nationales Recht
umzusetzen bis:
28. April 2009
Umgesetzt durch: Deutschland
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung EG-FGV BGBl I 2011, 126
Österreich
Ersetzt durch: Verordnung (EU) 2018/858
Außerkrafttreten: 31. August 2020
Fundstelle: ABl. L 263, 9. Oktober 2007, S. 1
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Sie wird per 1. September 2020 durch die weitgehend gleichnamige neue Verordnung (EU) 2018/858 ersetzt, die zusätzliche Regeln zur Marktüberwachung einführt.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.