Zollamtlich überwachter Versandschein
Ein zollamtlich überwachter Versandschein – auch Versandbegleitschein genannt – ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport. Mit „grenzüberschreitend“ ist hier die Überschreitung einer Zollgrenze gemeint.
Eine Überwachung des Verbleibs des Versandscheins durch die Zollbehörden der verschiedenen Staaten erfolgt unter anderem allein schon deshalb, da viele zollgrenzüberschreitenden Warentransporte steuern- und abgabenrechtlich relevant sind. Innerhalb einer Freihandelszone hingegen, wo keine Zollgrenze verläuft, dürfen Wirtschaftsbeteiligte unabhängig von den Zollbehörden grundsätzlich frei über ihre Waren verfügen; und dort gibt es keine zoll- und handelsbedingten Steuern und Abgaben auf deren Warenbewegung. Maßgebend ist stets die zoll- und handelsrechtliche Vertragslage.