Reformatio in peius
Reformatio in Peius (orthographisch auch Kleinschreibung zulässig; aus lat. reformatio „Veränderung“ und peius „das Schlechtere“; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet, dass
- der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde im Vorverfahren durch eine selbständige zusätzliche Beschwer belastender gestaltet wird oder
- das Urteil eines Gerichts in der Berufung oder Revision belastender wird.
Die gesetzliche Untersagung einer solchen Schlechterstellung wird als Verschlechterungsverbot bezeichnet.
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