Versicherungstarif

Ein Versicherungstarif ist das Preiskonditionssystem eines Versicherers. Es handelt sich um eine fachsprachliche Bezeichnung und es ist im Normalfall kein Tarif im rechtlichen Sinn, da sie den Versicherer nicht nach außen binden. Versicherungstarife in der Versicherungswirtschaft stellen daher kein gegenüber jedermann verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar, sondern sind nur interne Vorgaben der Geschäftsführung für die von damit Beauftragten abzuschließenden Verträge. Versicherer sind meist in der Entscheidung frei, Verträge zu diesen Konditionen abzuschließen, abzulehnen oder andere Konditionen zu vereinbaren. Hierfür gibt es allerdings rechtliche Grenzen. Normalerweise erstellt ein Versicherer für jede Gruppe von gleichartigen Versicherungsverträgen (in der Fachsprache der Versicherungswirtschaft als Produkt bezeichnet) einen solchen eigenständigen Versicherungstarif.

In einigen Fällen bestehen aber auch Tarife aus rechtlicher Sicht, wenn Konditionen Versicherungsnehmern bereits bestehender Verträge, sehr selten der Öffentlichkeit, verbindlich angeboten werden. So gibt es z. B. in der Autoversicherung einen Tarif, der für den Fall eines Fahrzeugwechsels vertraglich verbindlich die danach geltenden Konditionen beschreibt. Diese Tarife sind für den Versicherer verbindlich, denn sie werden Vertragsbestandteil. Sie regeln verbindlich nachfolgende Vertragsänderungen.

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