Verteidigungsausschuss (Deutscher Bundestag)
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages (VgA) ist ein nach Art. 45a Grundgesetz (dort: Ausschuß für Verteidigung) vorgesehener Pflichtausschuss. Die Zuständigkeit des Bundestagsausschusses entspricht dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, Beschlüsse des Deutschen Bundestages vorzubereiten, Empfehlungen abzugeben und mittels seines Selbstbefassungsrechtes eine begleitende und mitsteuernde parlamentarische Kontrolle der Verteidigungspolitik und der Streitkräfte zu gewährleisten. In seiner Funktion als parlamentarischem Gremium steht er dem Bundessicherheitsrat als einem Kabinettsausschuss gegenüber.
Die besondere Bedeutung des Ausschusses wird darin erkennbar, dass er als Pflichtausschuss keiner formalen Einsetzung durch den Bundestag bedarf und auch nicht aufgelöst werden kann. Dies ist mit dem Interesse an einer umfassenden parlamentarischen Kontrolle und einer ständigen Überwachung der Streitkräfte zu erklären. Die parlamentarische Kontrolle in Verteidigungsangelegenheiten wird zudem dadurch aufgewertet, dass der Ausschuss gleichzeitig über die Rechte eines Untersuchungsausschusses verfügt. Von den Ausschüssen des deutschen Bundestages besitzt nur der Verteidigungsausschuss dieses Recht, sich selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Ausschusses muss er eine Angelegenheit zum Gegenstand einer Untersuchung machen. Damit ist auch eine Minderheit im Ausschuss in der Lage, wichtige Angelegenheiten zum Gegenstand einer Untersuchung zu erheben. Bisher konstituierte sich der Verteidigungsausschuss 15 Mal als Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag. 2013 befasste sich der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss (17. Wahlperiode) mit dem umstrittenen Rüstungsprojekt „EURO-Hawk“. 2015 forderte die Linke dieselbe Rolle auch für die G36-Affäre, anstelle eines Untersuchungsausschusses des Bundestags, der nur als Schauprozess diene.
Die SPD-Fraktion ist im 38 ordentliche Mitglieder umfassenden Ausschuss des 20. Deutschen Bundestages mit elf Parlamentariern, die CDU/CSU-Fraktion mit zehn, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit sechs, die FDP-Fraktion mit fünf, die AfD-Fraktion mit vier und die Linksfraktion mit zwei Abgeordneten vertreten.
Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) ist seit Beginn der 20. Legislaturperiode Vorsitzende des Verteidigungsausschusses. Henning Otte (CDU) ist ihr Stellvertreter. Strack-Zimmermann ist Spitzenkandidatin der FDP bei der Europawahl; für den Fall ihres Ausscheidens aus dem Ausschuss gilt Marcus Faber (FDP) als ein möglicher Nachfolger.