Vertrag über die Energiecharta
Der Energiecharta-Vertrag (englisch Energy Charter Treaty, ECT) ist ein internationaler Vertrag, der nach dem Ende des Kalten Kriegs ursprünglich die Integration der Energiesektoren der Nachfolgestaaten der Sowjetunion und Osteuropas in die europäischen und globalen Märkte zur Aufgabe hatte.
Die zu Grunde liegende Energiecharta wurde am 17. Dezember 1991 in Den Haag unterzeichnet. Dabei handelte es sich um eine politische Erklärung der Prinzipien der internationalen Energiebeziehungen, darunter Handel, Transit und Investitionen. Die Absicht, einen rechtsverbindlichen Vertrag zu verhandeln, wurde darin ebenfalls zum Ausdruck gebracht.
Der rechtsverbindliche Vertrag selbst wurde im Dezember 1994 in Lissabon unterzeichnet, gemeinsam mit einem Protokoll zur Energieeffizienz und zu verwandten Umweltaspekten (PEEREA). Der Vertrag und das Protokoll traten im April 1998 in Kraft.
Die Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Atomausstiegs 2011 berief sich auf den Energiecharta-Vertrag.
Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) erklärte am 2. September 2021 die Energiecharta für Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union für unwirksam. Damit entzog er formal vielen der 55 anhängigen ECT-Verfahren die Grundlage. Diese Verfahren werden jedoch derzeit weitergeführt, und nur wenige Schiedsgerichte sind bereit, sich der Rechtsprechung des EuGH zu beugen.
Nachdem einzelne EU-Staaten bereits aus dem Vertrag ausgetreten waren, beschlossen die Mitgliedsländer der EU 2024 ihren gemeinsamen Austritt. Kritisiert wurde unter anderem, dass große Energiekonzerne sie durch den Vertrag zu leicht oft verklagen können.