Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (abgekürzt VSD) stellt einen Sonderfall des Vertrages zugunsten Dritter dar. Im Gegensatz zu Letzterem hat ein Dritter grundsätzlich keine eigenen Ansprüche gegen den Schuldner, sondern ist lediglich vom Schutzbereich des Vertrages umfasst. Nach überwiegender Auffassung wird er als Unterfall des § 328 BGB gesehen. Die Vertragsgestaltung bildet aufgrund ihrer Konzeption eine Ausnahme zum Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.