Vertragsarbeiter

Als Vertragsarbeiter wurden ausländische Arbeitskräfte und Auszubildende bezeichnet, welche in der DDR ab den 1960ern zeitlich befristet und ohne Integrationsabsicht als Arbeitnehmer vertraglich angeworben wurden. Keine Vertragsarbeiter waren in Betrieben der DDR beschäftigte ausländische Erntehelfer, zeitweilige Saisonkräfte, Studierende mit Werks- oder Forschungsauftrag und Auszubildende sowie Angehörige von ausländischen Unternehmen oder der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland.

Vertragsarbeiter wurden für die Verstärkung für unterbesetzte Arbeitsbereiche, den Aufbau bestimmter Technologie und Branchenspezialisierung hergeholt wie z. B. in der Leichtindustrie oder auch in der Konsumgüterindustrie. Die jeweiligen Bedingungen, Aufenthaltsdauer, Rechte und Anzahl der Vertragsarbeiter wurden vertraglich mit der jeweiligen Regierung individuell ausgehandelt (durch einen sog. Staatsvertrag). Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung variierte zwischen ein und sechs Jahren je nach Herkunft und Einsatzprofil. Ein ständiger Aufenthalt jedoch war vertraglich und gesetzlich nicht vorgesehen. Aber wurde im Einzelfall mit den Ländern neu verhandelt. Der Nachzug von Familienangehörigen war ausgeschlossen. Nach Ablauf der vertraglichen Frist mussten die Vertragsarbeiter in der Regel die Länder verlassen und in ihr Heimatland zurückkehren. In der DDR wohnten die Vertragsarbeiter während ihres Aufenthalts in Internaten, aber auch in normalen Wohngebieten, Wohnheimen, meist von DDR-Betrieben eingerichtet und manchmal durch die Lage oder da auf Betriebsgelände errichtet, abgetrennt von der sonstigen Bevölkerung.

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