Vertragsspieler
Der Vertragsspieler war im deutschen Fußball der Oberligazeit bis 1963 ein Spieler, der sich vertraglich für eine oder mehrere Saisons an einen Verein band und dafür eine finanzielle Vergütung (offiziell „Entschädigung“) erhielt, jedoch ausdrücklich nicht als Berufsspieler galt. Vielmehr war die Entschädigung, bestehend aus Grundvergütung und Prämien, auf anfangs maximal 320 DM im Monat begrenzt und der Spieler musste eine Berufstätigkeit oder Ausbildung nachweisen. Im 21. Jahrhundert werden vom DFB auch Profispieler ohne eine Obergrenze bei der monatlichen Vergütung als Vertragsspieler bezeichnet.
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