Veruntreuung

Veruntreuung wird als Sammelbegriff für verschiedene Vermögenstraftaten benutzt, bei denen der Täter sich rechtswidrig und zum Schaden des Eigentümers Werte aneignet, die ihm überlassen oder anvertraut sind. Im Gegensatz zum Diebstahl, bei dem der Gewahrsam gebrochen wird, übt der Täter diesen bei Veruntreuung bereits vor der Tat aus.

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