Verwaltungsbehörde (Schweden)

Verwaltungsbehörden in Schweden (schwed. förvaltningsmyndighet) sind organisatorisch selbständige Einheiten innerhalb der staatlichen oder kommunalen Verwaltung. Sie sind verwaltungsorganisationsrechtliche Einheiten, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

Zu beachten ist, dass gemäß dem schwedischen Grundgesetz zur Regierungsform Aufgaben der öffentlichen Verwaltung auch anderen Institutionen wie Unternehmen, Vereinen, Stiftungen u. a. übertragen werden können. In diesem Fall spricht man in Schweden nicht von Behörden.

Staatliche Verwaltungsbehörden sind entweder zentral wie die unterschiedlichen Zentralämter (schwed. ämbetsverk) oder regional wie z. B. die Provinzialregierungen oder lokal wie z. B. die Polizeiämter.

Kommunale Behörden sind entweder regional (als Teil der Provinziallandtage) oder lokal im Rahmen der Gemeindeverwaltung.

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