Verwaltungsbezirk Oldenburg
Der Verwaltungsbezirk Oldenburg war einer von sechs Regierungsbezirken und zwei Verwaltungsbezirken, die bei der Bildung des Landes Niedersachsen 1946 eingerichtet worden waren. Sein Gebiet umfasste im Wesentlichen das bis 1946 selbstständige Land Oldenburg in den Grenzen des Groß-Hamburg-Gesetzes von 1937.
Verwaltungsbezirk Oldenburg | |
---|---|
Bestandszeitraum | 1946–1978 |
Zugehörigkeit | Niedersachsen |
Sitz | Oldenburg (Oldenburg) |
Fläche | 5507 km² (1977) |
Einwohner | 874.600 (1977) |
Bevölkerungsdichte | 159 Einw./km² (1977) |
Geleitet wurde der Verwaltungsbezirk durch eine Behörde mit der Bezeichnung Der Präsident des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg, die ihren Sitz im Gebäude des früheren oldenburgischen Staatsministeriums hatte. Den beiden durch Erlass des niedersächsischen Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf vom 23. November 1946 errichteten Behörden der Präsidenten der Verwaltungsbezirke Braunschweig und Oldenburg kamen erheblich weiter reichende Kompetenzen als den Regierungspräsidenten zu, die sich aus der früheren Stellung Braunschweigs und Oldenburgs als selbständige Länder ergaben.
Im Jahr 1978 ging der Verwaltungsbezirk im neuen Regierungsbezirk Weser-Ems auf.