Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde (Thüringen)

Eine Verwaltungsgemeinschaft in Thüringen ist gemäß § 46, § 47 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die für die ihr angeschlossenen Mitgliedsgemeinden alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises wahrnimmt. Darüber hinaus handelt sie im eigenen Wirkungskreis der Mitgliedsgemeinden weisungsgebunden als deren Behörde.

Eine weitere Möglichkeit der Organisation der Gemeindeverwaltung ist die Übertragung dieser Verwaltungsaufgaben auf eine erfüllende Gemeinde.

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