Verwaltungsgliederung Polens

Die Verwaltungsgliederung Polens ist stark an das Prinzip des Einheitsstaates angelehnt.

Die territoriale Gliederung der Selbstverwaltung in Polen umfasst, nach der 1999 in Kraft getretenen Reform, nun drei Ebenen: Kommunen (gmina), Kreise (powiat) bzw. kreisfreie Städte (miasto na prawach powiatu) und regionale Verwaltungsbezirke, die sogenannten Woiwodschaften (województwo).

Die Verwaltungsstruktur hat in Polen einen unitarischen Charakter und beruht auf einer homogenen Gesetzgebung, die alle Selbstverwaltungsbehörden gleich bindet und auf homogenen, 4-jährigen Wahlperioden der Selbstverwaltungsbehörden aller Ebenen.

Die (öffentliche) Staatsverwaltung wird in Regierungsverwaltung und Selbstverwaltung unterteilt.

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