Verwandtenunterstützung
Unter Verwandtenunterstützung versteht man in der Schweiz das Konzept des sogenannten Elternunterhalts. Durch eine deutliche Anhebung der Freigrenzen von Einkommen und Vermögen bei den potentiell Unterhaltspflichtigen wird praktisch nur ein kleiner Teil der Bevölkerung tatsächlich zu Zahlungen herangezogen.
Die Prüfung der Beitragsfähigkeit von Verwandten in auf und absteigender Linie wird den Sozialbehörden nur noch in denjenigen Fällen empfohlen, in welchen das steuerbare Einkommen 120'000 Franken (für Alleinstehende) bzw. 180'000 Franken (für Ehepaare) übersteigt, ein Vermögensverzehr bereits inbegriffen. Der bisherige Zuschlag pro minderjährigem oder sich in Ausbildung befindlichem Kind wurde auf 20'000 Franken verdoppelt. Ebenso wurden die bisherigen Vermögensfreibeträge massiv erhöht. Sie wurden mit 250'000 Franken (für Alleinstehende) und 500'000 Franken (für Ehepaare) festgesetzt.
Diese höheren Freigrenzen tragen nicht nur den höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz gegenüber anderen EU-Staaten Rechnung, sondern auch einem anderen Sozialmodell der stärkeren Eigenvorsorge für Renten und beispielsweise Invaliditäten. Auch der Aufwand für die Kindeserziehung ist deutlich höher als beispielsweise in Deutschland, so müssen Kinderkrippen privat bezahlt werden und kosten etwa 2'000 CHF pro Monat. Gegenüber der Eigenvorsorge und der Kindesfürsorge wird die Verwandtenunterstützung als nachrangig betrachtet.