Verzicht auf den Ersteinsatz

Der Verzicht auf den Ersteinsatz (englisch: No first use policy) bezeichnet im Zusammenhang mit Atomwaffen die freiwillige und offiziell erklärte einseitige Selbstverpflichtung eines Staates, im Fall einer militärischen Auseinandersetzung die eigenen Atomwaffen nicht einzusetzen, solange kein Angriff mit Atomwaffen gegen das eigene Territorium beziehungsweise die eigene Bevölkerung erfolgt. Auch ein Verzicht auf den Einsatz von Atomwaffen gegen Länder, die keine eigenen Atomwaffen besitzen, unter Beibehaltung der Option des Erstschlages gegen andere Atommächte, wird manchmal inkorrekt als Verzicht auf den Ersteinsatz bezeichnet. Der Verzicht auf den Ersteinsatz ist seit dem erstmaligen Einsatz von Atomwaffen am 6. und 9. August 1945 durch die USA gegen die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki, der darauffolgenden Indienststellung solcher Waffen durch andere Länder und der daraus resultierenden atomaren Aufrüstung ein dauerhaft umstrittenes Thema. Bisher haben von den bekannten Atommächten nur die Volksrepublik China 1964, die damalige Sowjetunion 1982 und Indien 1999 ihren Verzicht auf den Ersteinsatz erklärt. Russland als Nachfolgestaat der Sowjetunion entschied sich 1993 gegen eine Erneuerung der einseitig gebliebenen Verzichtserklärung.

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