Vier-Prozent-Hürde (Österreich)

Der Begriff Vier-Prozent-Hürde bezeichnet eine Sperrklausel bei Wahlen zum österreichischen Nationalrat, die 1992 mit der Novelle der Nationalrats-Wahlordnung (BGBl. Nr. 471/1992) eingeführt wurde. Ebenfalls gilt die Sperrklausel gemäß § 77 Abs. 2 EuWO (Europawahlordnung) auch bei den österreichischen Europawahlen, wonach Parteien, denen im ganzen Bundesgebiet weniger als 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen zugefallen sind, keinen Anspruch auf die Zuweisung von Mandaten haben.

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