Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern
Der Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern wurde am 4. Juli 2010 in Bayern aufgrund des zuvor erfolgreichen Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz!“ abgehalten. Ziel des Volksbegehrens war die Änderung des bayerischen Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz, GSG), durch welches schließlich ein Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen eingeführt wurde. Initiiert wurde es von der ÖDP, später wurde es auch von SPD, Grünen sowie zahlreichen gemeinnützigen Vereinen unterstützt. Für das Volksbegehren hatten sich zwischen 19. November und 2. Dezember 2009 13,9 % der Stimmberechtigten eingetragen. Der Landtag lehnte das Volksbegehren am 14. April 2010 ab, so dass es zum Volksentscheid über das Gesundheitsschutzgesetz kam. Am Volksentscheid beteiligten sich etwa 3,5 Millionen Stimmberechtigte (37,7 %), von denen etwa 2,1 Millionen (61,0 %) für den Gesetzesentwurf stimmten.
Endergebnis Wahlbeteiligung: 37,70 % | ||
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60,86 % | 38,97 % | 0,17 % |
Ja | Nein | ungültig |