Vollbeendigung

Von Vollbeendigung wird im Gesellschafts- und Vereinsrecht gesprochen, wenn eine Gesellschaft die drei Phasen Auflösung, Liquidation und Löschung im Register durchlaufen hat. Erst mit der Vollbeendigung ist eine Gesellschaft oder ein Verein als Rechtsträger erloschen. Dabei kommt dem Registergericht wegen der schwerwiegenden Folgen einer Löschung die Aufgabe zu, die Vermögenslosigkeit vor Löschung sorgfältig zu prüfen.

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