Vorführung (Recht)

Eine Vorführung ist in erster Linie das Herbeischaffen eines Prozessbeteiligten vor ein Gericht oder vor einen Landgerichtsarzt durch den Vorführdienst der Justiz bzw. Polizei im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in Privatklage-, in Strafsachen, im Haftbefehlsverfahren und in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Zeugen auch in allen Übrigen Gerichtsverfahren. Des Weiteren sind im deutschen Recht auch Sonderfälle vorgesehen (siehe unten).

Vorgeführte Person kann jedweder Prozessbeteiligte sein, also auch Zeugen. Grundvoraussetzung ist, dass eine Anwesenheitspflicht in der Gerichtsverhandlung besteht. Im Strafverfahren erfolgen Vorführungen durch die Polizei und Justizwachtmeister. Die Vorgeführten werden dazu aus Gefängnissen der Justiz oder der Polizei zum zuständigen Gericht in Gefangenentransportkraftwagen verbracht, dort sind dann die Justizwachtmeister für die Vorführung zum Termin verantwortlich (Vorführdienst).

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.