Vorgarten
Der Vorgarten ist der Eingangsbereich eines Grundstücks, der zwischen dem Gebäude und der Straße liegt und als Garten gestaltet ist. Zum Vorgarten gehören neben einer Grünfläche der Zuweg zum Hauseingang, die Abgrenzung zur Straße hin durch einen Zaun oder eine andere Einfriedung, eventuell ein PKW-Stellplatz oder Carport und ein sichtgeschützter Platz für die Mülltonnen.
Da der Vorgarten als Repräsentationsfläche gilt, wird auf seine Gestaltung meist großer Wert gelegt. Die Gestaltungsfreiheit findet aber ihre Grenzen in öffentlichen Vorschriften. Der Abstand zwischen Gebäude und Straße und damit die Größe des Vorgartens können in Deutschland und Österreich im Bebauungsplan festgelegt sein. Kommunale Verordnungen zur öffentlichen Sicherheit und Einheitlichkeit des Straßenbildes können die konkrete Vorgartengestaltung beeinflussen.
Der Vorgarten ist auch eine soziokulturelle Erscheinung und maßgeblich von der Ästhetik der europäischen Landschaftsarchitektur des 17. Jahrhunderts geprägt. Er gilt bei einem Teil der Bevölkerung als „Aushängeschild“ des gesamten Haushalts.