Vorläufiger Reichswirtschaftsrat
Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat (VRWiR) wurde am 4. Mai 1920 gegründet. Er war zunächst ein vorläufiger Ersatz für den in Art. 165 der Weimarer Verfassung vorgesehenen Reichswirtschaftsrat. Zur Ausfüllung dieses Verfassungsauftrags kam es jedoch nie. Der vorläufige Reichswirtschaftsrat bestand bis zur Auflösung durch die nationalsozialistische Regierung am 31. März 1934.
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