Vorschussbetrug
„Vorschussbetrug“ ist die kriminologische Bezeichnung für eine Unterart des Betrugs in Deutschland (§ 263 StGB) und in Österreich (§ 146 ff. StGB). Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (vgl. Social Engineering) dazu bewogen, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Betrügern) finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war.
Potentielle Opfer werden zu diesem Zweck heute oft in sozialen Medien durch Nachrichten oder Gruppeneinladungen angelockt oder mit Massen-E-Mails („Spam“) kontaktiert. Früher war auch der Massen-Fax-Versand verbreitet. Auch normale Post-Briefe oder Telefonanrufe finden zur Kontaktaufnahme weiterhin Verwendung.