Württembergische Armee
Das Heerwesen des deutschen Staates Württemberg bis 1918 wird als Württembergische Armee bezeichnet. Es handelt sich hierbei um die Truppen, die von Württemberg für die Landesverteidigung und als Kontingente des Schwäbischen Reichskreises/Reichsarmee, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Reichsheeres unterhalten wurden. Zusätzlich gab es vor allem im 18. Jahrhundert Subsidienregimenter, die zur Finanzierung der regulären Armee und zur Aufbesserung der Kasse des Herzogs gegen Geldzahlungen ausländischen Mächten überlassen wurden. Diese Praxis wurde oft als „Soldatenhandel“ kritisiert. Teil der Armee war von 1807 bis 1918 auch das Landjägerkorps als Staatspolizei, wenn die Gendarmen auch in der normalen Dienstausübung den unteren Zivilbehörden unterstanden.