Waffenbesitzkarte (Deutschland)

Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen in der Bundesrepublik. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland sind im Waffengesetz geregelt.

In die Waffenbesitzkarte trägt die Behörde die Schusswaffen ein, die der Karteninhaber besitzen darf. In der Regel handelt es sich dabei um Sportschützen, Jäger, Schusswaffensammler oder Erben von Waffen. Der Vollzug des Waffengesetzes ist Ländersache. Die über 500 zuständigen Genehmigungsbehörden werden somit vom jeweiligen Bundesland festgelegt (Stand 2022). Dies sind zum Beispiel die Stadt- oder Kreisordnungsämter oder auch die Stadt- oder Kreispolizeibehörden. Die Behörden führen die Verzeichnisse über die Inhaber von Waffenbesitzkarten; die Daten sind seit 2013 im Nationalen Waffenregister (NWR) hinterlegt.

Die Waffenbesitzkarte ist vom Waffenschein abzugrenzen. Der Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen der darin eingetragenen Waffen.

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