Waffengebrauch der Polizei in Deutschland
Als Waffengebrauch versteht man in der Polizei die Anwendung unmittelbaren Zwangs mittels Waffen, womit zumeist der Schusswaffengebrauch und der Einsatz von Schlagstock und Reizgas gemeint ist. Abzugrenzen sind Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, beschrieben unter Unmittelbarer Zwang. Neben dem unmittelbaren Zwang gibt es die Notwehr (wozu im Speziellen auch der finale Rettungsschuss als Form der Nothilfe zählt) und den Warnschuss als rechtlich geregelte Formen des Schusswaffengebrauchs.
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