Wahlen zum Erfurter Unionsparlament
Die Wahlen zum Erfurter Unionsparlament fanden von August 1849 bis März 1850 statt. Zu unterscheiden sind dabei die Wahlen zum Volkshaus und die zum Staatenhaus des Parlaments der Deutschen Union, wie es schließlich offiziell hieß. Bei den Wahlen zum Volkshaus wiederum unterscheidet man die Wahlen der wahlberechtigten Bürger, die Wahlmänner gewählt haben, von den späteren Wahlen der Wahlmänner, die die eigentlichen Abgeordneten des Volkshauses bestimmt haben.
Die Hälfte der Mitglieder des Staatenhauses wurden von den Landtagen der Einzelstaaten gewählt, die andere Hälfte von den jeweiligen Regierungen ernannt. Eine Reihe von Staaten unterließ es zu wählen, so dass statt 120 nur 91 Mandate besetzt wurden.
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