Wahlfälschung
Die Wahlfälschung, auch als Wahlbetrug bezeichnet, ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solcher zu verändern.
Bei Wahlfälschungen im engeren Sinne werden die geltenden Regeln verletzt, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Daneben gibt es eine Reihe von Methoden unzulässiger Wahlbeeinflussung.
Wahlfälschungen können von den zur Wahl stehenden Kandidaten oder Parteien vorgenommen oder veranlasst werden, oder von interessierten Dritten, zum Beispiel Interessengruppen, die hinter einem Kandidaten oder einer Partei stehen.
In Deutschland ist Wahlfälschung gemäß §§ 107 ff des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Auch in der DDR wurde dies (formal) unter Strafe gestellt (§ 211 DDR-STGB). Der wohl bekannteste deutsche Wahlfälscher der jüngeren Geschichte war Hans Modrow (SED, PDS, die Linke), der deswegen verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof hob auch die Freisprüche des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der DDR und dreier weiterer leitender DDR-Staatsanwälte vom Vorwurf der Rechtsbeugung wegen der Verhinderung jeglicher Überprüfung von Strafanzeigen wegen Wahlfälschung, die kritische DDR-Bürger nach den Kommunalwahlen im Mai 1989 erstattet hatten, 1997 auf. (BGH, Urteil vom 21. August 1997 – 5 StR 403/ 96)
Wahlfälschungen treten meist in diktatorischen Systemen auf, die dennoch zur Steigerung ihrer Legitimation Wahlen durchführen, aber durch Wahlfälschung das gewünschte Ergebnis sicherstellen. In demokratischen Systemen können Wahlfälschungen ebenso auftreten, sollen aber durch größtmögliche Transparenz und mehrstufige Sicherheits- und Kontrollsysteme unterbunden werden.