Wahlkapitulation

Als Wahlkapitulation (capitulatio caesarea) wird seit dem Mittelalter ein schriftlicher Vertrag bezeichnet, in dem ein Kandidat Zusagen für den Fall seiner Wahl machte, in dem aber auch seine Kompetenzen genau geregelt und seine Machtbefugnisse eingeschränkt werden konnten. Die schriftliche Vereinbarungen trafen die Kandidaten vor der Wahl mit dem Wahlgremium und mussten sie anschließend nochmals bekräftigen. „Kapitulation“ im frühneuzeitlichen Sprachgebrauch meint nicht Unterwerfung, sondern einen in Kapitel gegliederten Vertrag. Die deutschen Wahlkapitulationen bilden einen einheitlichen, umfassend normierenden Verfassungstext avant la lettre.

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