Wahlrecht in der Zeit des Nationalsozialismus

Nach dem Wahlrecht in der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 war die Bevölkerung im Deutschen Reich zu mehreren Wahlen zum Reichstag aufgerufen, außerdem fanden Referenden statt, die außer 1934 gleichzeitig mit der Reichstagswahl abgehalten wurden. Die Abstimmungen hatten nicht den Charakter von freien Wahlen, sondern von Scheinwahlen: Die nationalsozialistische Führung versuchte, ihr Regime durch eine angebliche Zustimmung durch das Volk zu legitimieren. Seit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 war der Reichstag entmachtet, da auch die Reichsregierung Gesetze erlassen durfte.

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