Wappen Brandenburgs
Das Wappen Brandenburgs ist im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg vom 30. Januar 1991 geregelt und zeigt „auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler [...].“ Das Wappentier wird auch Brandenburgischer, Märkischer oder Roter Adler genannt und ist auf vielen Gemeindewappen auf dem Gebiet der ehemaligen Mark Brandenburg abgebildet.
Wappen Brandenburgs | |
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Details | |
Eingeführt | 1170/1991 |
Wappenschild | Roter Adler |
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