Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist eine wichtige, unabdingbare Voraussetzung für die Eintragung einer Marke im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts. Das ergibt sich aus § 32Abs. 2 Nr. 3 Markengesetz (MarkenG), wonach eine Markenanmeldung (unter anderem) "ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen" enthalten muss, "für die die Eintragung beantragt wird".

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.