Wart (Aufseher)

Als Wart (altmodisch: Hüter, umgangssprachlich auch: Aufseher) wird eine Person bezeichnet, die im Auftrag einer übergeordneten Stelle eine ordentliche Nutzung und Funktionsfähigkeit von Anlagen, Einrichtungen oder Gegenständen sicherstellt. In einigen Fällen werden Warte auch für das Wohl bestimmter Personenkreise bestellt.

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